Auftraggeber

Als Auftraggeber gilt im Normalfall immer der Pferdebesitzer. Diesem werden auch die Kosten des Beschlags/
der Behandlung/ der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Ein Termin darf nur nach ausdrücklicher
Einwilligung des Pferdebesitzers durch eine ihn vertretende Person in Auftrag gegeben werden.

Hufbeschlag4you – Lee-Roy Ruf – geht davon aus, dass in diesem Falle der Pferdebesitzer über eine
ausstehende Behandlung/Bearbeitung/Hufbeschlag usw. von den verantwortlichen Personen (zB.
Stallbesitzer oder Reitbeteiligung) informiert wird. Ausgenommen davon sind Notfallbehandlungen,
welche eine sofortige Behandlung des Tieres erfordern. Falls der Pferdebesitzer nicht erreicht werden
kann, behalte ich mir vor das Pferd im Auftrag einer den Pferdebesitzer vertretenden Person nach
bestem Wissen und Gewissen zu versorgen. Die Kosten gehen zu Lasten des Pferdebesitzers.

Grundsätzlich ist der Pferdebesitzer oder eine ihn vertretende Person (z.B. der/die Stallbesitzer,
Reitbeteiligung, Stallpersonal etc.) verpflichtet, während der Behandlung im Stall anwesend zu sein.
Ist dies nicht der Fall übernimmt Hufbeschlag4you – Lee-Roy Ruf – keinerlei Haftung für Schäden die
durch das Pferd/Equip oder an dem Pferd/Equip entstehen.

Terminabsage

Im Verhinderungsfall muss bis spätestens 24h vor dem Termin eine Absage per Telefon, Email,
Whatsapp oder SMS erfolgen, welche durch Hufbeschlag4you bestätigt werden muss. Ansonsten wird
der geplante Termin voll umfänglich verrechnet. Beispiel ein Termin vom Mittwoch um 11:00 Uhr muss
einen Vortag zuvor bis spätestens 11:00 Uhr abgesagt werden. Der Dienstleister kann auf die Verrechnung des
Termins verzichten, jedoch geschieht dies dann aus Kulanz.

Preise

Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen. Der Kunde hat eine Holpflicht,
Hufbeschlag4you hat das Recht die Preise bei Mehraufwand anzupassen. Preisauskünfte werden auf Anfrage
selbstverständlich offen gelegt. Offerten bleiben unter gleichbleibenden Bedingungen für max. 10
Arbeitstage nach der Bekanntgabe gültig .

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist grundsätzlich zum Termin fällig. Rechnungen können erstellt werden. Die Zahlung Dieser hat
innert 30 Tagen zu erfolgen. Hufbeschlag4you.ch darf den voll umfänglichen Mehraufwand für das
Erstellen der Rechnungen und die Zahlungskontrollen verrechnen.
Zahlungen die nicht pünktlich eintreffen führen zu einer 1. Mahnung von 20 CHF und einer neuen
Frist von weiteren 10 Tagen. Darauf folgt im Falle des Nichteinhaltens eine weitere Mahnung die
nochmals mit 20 CHF berechnet wird. (Total 40 CHF) Die Frist verlängert sich dann um weitere 10 Tage. Auf
dies folgt dann die Betreibung. Sämtliche Kosten für die Betreibung übernimmt der Schuldner, auch
Zeitaufwand, Fahrtkosten etc.

Beschlagsintervall

Aus wissenschaftlicher Sicht ist ein Intervall von 6 Wochen der Gesündeste. 4-7 Wochen gilt in der
Schweiz als Normal. Längere Beschlagsintervalle sind je nach Rasse und Gebrauch abhängig.

Haftung

Im Beruf des Hufschmiedes sind viele Faktoren unberechenbar oder unmessbar. Da dies jedem
Pferdebesitzer klar ist, nimmt er bewusst das Risiko bei der Bearbeitung/Beschlagen der Hufe in Kauf,
dass eine Lahmheit hervorgerufen wird und haftet daher selber. Die Übernahme einer Haftung
meinerseits geschieht höchstens aus Kulanz und auf freiwilliger Basis.

Für Schäden, welche das Pferd sich selbst, mir oder dritten zufügt ist der Pferdebesitzer voll umfänglich Haftbar.

Gefährliche oder unerzogene Pferde, scheue Pferde

Der Pferdebesitzer/Pferdehalter ist verantwortlich dafür dass das Pferd die nötige Erziehung genossen
hat, und sich anständig beim Schmied verhält. Sollte das Pferd scheu sein und mehr zeit benötigt
werden wird dies nicht verrechnet. Ansonsten ist für die Sicherheit des Hufschmieds zu sorgen.
Mehraufwände für unerzogene Pferde können ohne Vorankündigung verrechnet werden. Für
gefährliche Pferde organisiert der Pferdebesitzer einen Tierarzt der das Pferd zum Beschlagen sediert.
Wird die Situation für den Dienstleister, der/die Pferdebesitzer oder Dritte gefährlich, so kann der
Hufschmied jederzeit abbrechen und den Termin voll umfänglich verrechnen. Für gefährliche Pferde
kann ein Gefahrenzuschlag verrechnet werden.

Folgetermine

Wünscht der Kunde einen Folgetermin wird dies von Hufbeschlag4you notiert und mit dem Kunden
besprochen.

Besserungsrecht

Die Tätigkeiten des Hufschmiedes geschehen aufgrund eines Vertrags. Somit besteht jeweils ein
Besserungsrecht. Wir empfehlen, sich bei Lahmheiten innert 14 Tagen nach dem letzten
Beschlagstermin sich zuerst beim Dienstleister zu melden. Ansonsten übernimmt der Besitzer die
gesamten Folgekosten automatisch selbst.

AGB Anpassungen

Die AGBs können jederzeit von meiner Seite aus angepasst werden. Der Kunde akzeptiert durch
die Vereinbarung des Termines die aktuelle Version der AGB.

Justiz

Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsort Aarau AG.